Hintergrund
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04.09.2023, 14:09 Uhr
Für eine unaufgeregte Durchsetzung von Recht und Ordnung
Diskussion zu den Aktionen der Klimaaktivisten im Innenausschuss
In der Sitzung des Innenausschusses am 4. September diskutierten wir unter dem Tagesordnungspunkt „Umgang mit Klimaprotesten: ziviler Ungehorsam und Selbstjustiz“ ausgiebig mit der Innensenatorin, der Polizeipräsidentin und der Opposition. Dabei habe ich für eine differenzierte Betrachtung geworben.

Zunächst lieferte Innensenatorin Iris Spranger einen Überblick über den Umgang der Berliner Sicherheitskräfte mit den Aktionen der Klimaaktivisten. So sei strafbares Verhalten, wie die Blockadeaktionen und Sachbeschädigungen grundsätzlich nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Dieser Sachverhalt wurde auch bereits durch das Landgericht Berlin bekräftigt. Somit sei konsequentes staatliches Vorgehen gegen die Aktivisten der richtige Weg, wobei gleichzeitig Selbstjustiz gegen die Blockierer inakzeptabel sei. Bislang beanspruchten die Polizeimaßnahmen rund um die insgesamt 619 Blockadeaktionen einen Aufwand von 484 713 Einsatzkräftestunden und es wurden 4892 Strafanzeigen gestellt. Senatorin Spranger wies auch darauf hin, dass die Berliner Polizei seit kurzem Zahlen und Fakten zu den Blockadeaktionen auf einer eigenen Webseite veröffentlicht (link). Ergänzend fügte Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik hinzu, dass LKA und die Bußgeldstelle konsequent die Anzeigen und Verfahren abarbeiten würden, was eine hohe Arbeitsbelastung bedeute. Gleichzeitig bereite sich die Polizei auf die angekündigten weiteren Aktionen der Letzten Generation vor.

Mein Fragerecht habe ich genutzt, um erneut einige grundsätzliche Dinge klarzustellen. Ausdrücklich begrüße ich es, dass die Innensenatorin angesichts des von der Letzten Generation angekündigten „Heißen Herbst“ konsequent Recht und Ordnung durchsetzen wird und sich unsere Sicherheitskräfte professionell auf die kommenden Aufgaben und Belastungen vorbereiten. Polizei und Feuerwehr haben dabei die volle Rückendeckung der CDU-Fraktion. Ebenfalls habe ich für eine unaufgeregte Debatte geworben. Von politisch linker Seite wird hier wieder einmal versucht, die staatliche Reaktion auf Rechtsbrüche als eine „Kriminalisierung“ der Klimaaktivisten zu diffamieren. Dem ist entschieden entgegenzutreten. Bei den Blockadeaktionen handelt es sich um Straftaten, die verfolgt und zukünftig auch unterbunden werden müssen. Die von politisch linker Seite angestoßene Debatte um eine vermeintliche „Kriminalisierung“ der Aktionen ist ein gängiges Narrativ, um Grenzbereiche zwischen legal und legitim aufzuweichen – ein regelmäßiges Argument, das wir auch aus den Diskussionen zu Linksextremismus kennen. Diese Erzählung darf nicht verfangen. Rechtsbrüche sind kein zulässiges Mittel der politischen Auseinandersetzung. Richtig ist es zwar, dass der Staat auf die Aktionen der Klimakleber nicht mit übertriebener Härte reagieren darf. Auch sollte man die Aktivisten nicht voreilig in eine Terrorismus- oder Schwerstkriminellenecke stellen. Vielmehr sollten die Rechtsbrüche weiter unaufgeregt und konsequent bearbeitet werden. Der Rechtsstaat ist nicht überfordert. Aufgabe von Politik ist es, dafür zu sorgen, dass dies auch dauerhaft so bleibt. Das erklärte Ziel der Klimaaktivisten, Chaos zu stiften und die Stadtgesellschaft lahmzulegen darf jedenfalls nicht erreicht werden! Ich vertraue darauf, dass unsere Sicherheitsorganisationen ein waches Auge auf diese Gruppierung haben.

Weiter ging es in der Debatte auch um die Grundsatzfrage, ob sich betroffene Bürger selbst gegen die Blockaden zur Wehr setzten dürfen. Dazu habe ich folgende grundlegenden Feststellungen getroffen: Es gilt das staatliche Gewaltmonopol, nachdem es exklusive Aufgabe des Staates ist, seine Regeln notfalls auch mit Zwang durchzusetzen. Ich habe aber deutlich gemacht, dass es im Rahmen der Ausübung eines Notwehrrechts hiervon Ausnahmen geben kann und muss. Dies gilt etwa dann, wenn sich Menschen rechtswidrigen Angriffen ausgesetzt sehen und keine Hilfe durch die Polizei erlangen können. In solchen Fällen kann es geboten und richtig sein, sich selbst gegen gegenwärtige Angriffe zu verteidigen. Dabei dürfen die Folgen der Verteidigung natürlich nicht völlig außer Verhältnis zu denen des Angriffs stehen. Dieses Recht auf Notwehr oder auch Nothilfe sollte man nicht als „Selbstjustiz“ diffamieren. Vielmehr sollte man jeden Einzelfall betrachten und bewerten. Denn es gilt das Prinzip, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen muss!

Ebenfalls zählt es zu den Aufgaben des Staates, die während und in Folge der Klimaproteste entstandenen Kosten nach dem Verursacherprinzip auf die Aktivisten umzulegen. Der Staat muss die Kosten einfordern. Die Steuerzahler sollen nicht für die Schäden an den Straßen aufkommen müssen. In einer Anfrage vor der Sommerpause hatte ich bereits den Umgang mit Schäden und Kosten in Folge der Klebeaktionen der „Letzten Generation“ (link) erfragt. Damals war das Ergebnis noch etwas unübersichtlich aufgrund uneinheitlicher Bearbeitungsstände in den Bezirken. Ich gehe davon aus, dass die Bezirksverwaltungen die letzten Monate genutzt haben und man auch hier auf die kommenden Proteste eingestellt ist. Die CDU-Fraktion wird auch hier die weitere Entwicklung genau verfolgen.

Ich bedanke mich sowohl bei den Einsatzkräften für ihren Dienst als auch bei den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in der Verwaltung für geordnete und konsequente Verfahren sorgen.

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