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28.08.2023, 11:59 Uhr
„Staatliche Maßnahmen gegen Linksextremismus zeigen Wirkung“
Verfassungsschutzbericht 2022 im Ausschuss für Verfassungsschutz vorgestellt
Einen traditionellen Besprechungspunkt im Jahresverlauf des Ausschusses für Verfassungsschutz stellt die Vorstellung des Verfassungsschutzberichts dar. Insbesondere die Auswirkungen des Russischen Angriffskrieges auf die Ukraine finden als diesjähriges Schwerpunktthema besonderen Niederschlag im Bericht. Eine erfreuliche Entwicklung hingegen ist die schwindende Mobilisierungskraft des gewaltbereiten Linksextremismus, der in Zukunft durch konsequente staatliche Maßnahmen noch weiter zurückgedrängt werden muss. Sowohl die Aktivitäten des Links- als auch die des Rechtsextremismus befinden sich weiter auf hohem Niveau.

Die Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2022 (hier abrufbar) erfolgte durch Innensenatorin Iris Spranger und den Leiter des Berliner Verfassungsschutzes Michael Fischer. Beide unterstrichen den hohen Stellenwert der Arbeit des Berliner Nachrichtendienstes für die Sicherheitslage in unserer Stadt.

Das Format des Verfassungsschutzberichts ist stetigem Wandel unterworfen und so wurde richtigerweise für den vorliegenden Bericht das Sonderthema „Berliner Extremisten und ihre Position zum Russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine“ gewählt. Laut Senatorin Spranger finden prorussische Narrative zunehmend Niederschlag bei extremistischen Gruppierungen und zwar rechts wie links, wenngleich in unterschiedlichen Ausprägungen. Ebenfalls konnte eine spürbare Erhöhung von russischen Spionage- und Desinformationsaktivitäten verzeichnet werden, so die Senatorin. Für die Fraktion der CDU erklärte ich, dass wir diese Schwerpunktsetzung für ausgesprochen sinnvoll halten und die Aktivitäten unserer Sicherheitsorganisationen zum Schutz unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung vor Bedrohungen von außen uneingeschränkt unterstützen.

Gleichwohl dürfen wir nicht müde werden, unsere Lebensart auch vor extremistischen Bedrohungen von innen zu schützen. Unsere Gesellschaft steht zunehmend unter Druck. Der gesellschaftliche Zusammenhalt wird schwächer. Von den Rändern des gesellschaftlichen Meinungsspektrums gehen konstant erhebliche Gefahren für die Stabilität unseres Landes aus.

Es ist dennoch eine gute Botschaft, wenn der Verfassungsschutzbericht feststellt, dass zumindest die gewaltbereite linksextremistische Szene in Berlin an Mobilisierungskraft verloren hat. Aus meiner Sicht geht dies zurück auf Erfolge der Sicherheitsbehörden und ihrer Aktivitäten. Der 1. Mai 2023 war der friedlichste 1. Mai seit Beginn der statistischen Erhebung in den 1980er Jahren. Die Berliner Polizei und die unterstützenden Polizeiverbände aus dem Bundesgebiet waren gut vorbereitet und haben besonnen aber auch konsequent agiert. Davon konnte ich mir vor Ort ein Bild machen. Der Rückgang im Bereich des Linksextremismus hat zudem mit dem Schwinden von Trefforten der Szene zu tun. Jede Häuserräumung entzieht der Szene Attraktivität und Mobilisierungspotential. Diese jüngsten Erfolge sollten uns aber nicht müde machen, sondern ermuntern, unseren Sicherheitsbehörden von Seiten des Parlaments und der Regierung weiter den Rücken zu stärken und politisch die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Auch den anderen Phänomenbereichen muss kontinuierlich unser Augenmerk gelten. Hier gehen vor allem vom Rechts- und vom islamistischen Extremismus weiter hohe Gefahren aus. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Berliner Verfassungsschutz als Frühwarnsystem mehr denn je eine bedeutende Rolle für die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie einnimmt.

Die politische Aussprache im Ausschuss war wieder lebhaft. Es gehört mittlerweile zum ritualisierten Ablauf vieler Sitzungen des Verfassungsschutzausschusses, insbesondere die Gefährlichkeit von Links- und Rechtsextremismus für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung gegenüberzustellen. Von der politischen Linken wird dabei darauf hingewirkt, die Bedeutung des Linksextremismus herunterzuspielen. Gerne habe ich mich auch in dieser Sitzung erneut der Debatte gestellt, um auf der Basis der uns vorgelegten Zahlen und Details für eine ausgewogene Betrachtung zu werben. Weiter habe ich die Debatte zum Anlass genommen, für unseren gemeinsamen Verfassungskonsens und die Beachtung der für alle Bereiche geltenden gesetzlichen Maßstäbe zu werben. Denn bei allen Unterschieden muss es unter Demokraten den Konsens geben, allen extremistischen Bestrebungen konsequent entgegenzutreten. Die gemeinsame Basis hierfür ist klar im Grundgesetz verankert. Aus seiner Entstehungsgeschichte heraus und vor dem Hintergrund zweier in Deutschland durchlebter Totalitarismen ist unsere Verfassung sowohl antikommunistisch als auch antifaschistisch geprägt. Diese Prägung formte und formt noch immer maßgeblich auch die Definition dessen, was wir unter Extremismus verstehen. Bedeutung hat dies vor allem für die Phänomenbereiche des Links- und des Rechtsextremismus. Die anderen Ausprägungen des Extremismus, die nun auch unsere Freiheitlich Demokratische Grundordnung unter Druck setzen, traten erst im Laufe der Geschichte unseres Landes hinzu.

Es ist Aufgabe der Politik, die Einhaltung der Maßstäbe für die Bewertung extremistischer immer wieder sicherzustellen. Grenzverläufe im Graubereich sind immer wieder zu diskutieren und zu bewerten. Es gehört dazu, dass wir im parlamentarischen Raum und in unserer aufgeklärten Gesellschaft diesbezüglich permanent auch diskutieren und streiten müssen. Der Grundprinzipien unserer Verfassung dürfen dabei aber niemals zur Disposition gestellt werden.

Ich danke herzlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Berliner Verfassungsschutzes für ihr andauerndes Engagement in diesem Sinne. Allen Leserinnen und Lesern empfehle ich die Lektüre des Verfassungsschutzberichts (hier abrufbar).

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