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19.06.2023, 14:00 Uhr
Verfassungsschutzausschuss: Rechtsstaat muss gewahrt werden!
Linksextremistische Gewalt wird nicht kriminalisiert, sondern ist kriminell.
Im Ausschuss für Verfassungsschutz haben wir als Koalition das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden gegen die linksextremistische Gewalttäterin Lina E. auf die Tagesordnung gebracht. Anlässlich der Einlassungen des linken Abgeordneten Ferat Koçak dazu, fragte ich die Vertreter von Linken und Grünen nach deren Haltung zu Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung. Die Oppositionsparteien haben die Chance zur Distanzierung leider nicht genutzt.

Die Antwort des Senats auf den von den Koalitionsparteien eingebrachte Besprechungspunkt „Urteil des OLG Dresden gegen Lina E. - Aufnahme und Reaktionen in der linksextremistischen Szene Berlins“ verdeutlicht erneut die Gefahren, die vom Linksextremismus für Berlin und darüber hinaus ausgehen. Den Ausführungen von Innenstaatssekretär Hochgrebe zufolge, betone die linksextremistische Szene weiterhin die Notwendigkeit eines aus Szenesicht „gerechtfertigten, militanten Antifaschismus“. So kursiert in entsprechenden Kreisen offenbar der Aufruf zu Sachbeschädigung in Millionenhöhe als Antwort auf Verhaftungen oder andere staatliche Maßnahmen gegen Szenenmitglieder. 

Diese Beobachtungsergebnisse sind besorgniserregend, zumal es sich um eine klare Ablehnung unseres Rechtsstaats handelt und hier zu Gewalt aufgerufen wird. Die Reaktionen auf das Urteil gegen Lina E. (link) bergen demnach erhebliches Eskalationspotential. Mit gewalttätigen Aktionen ist auch in Zukunft zu rechnen. Ich bin froh darüber, dass Staatssekretär Hochgrebe versicherte, diese Entwicklungen weiterhin sehr genau im Blick zu behalten. Auf den Rückhalt der Koalition können er und die zuständigen Sicherheitsbehörden sich stets verlassen. 

Im Weiteren thematisierte ich im Ausschuss die von Präsidiumsmitglied und stellvertretenden Verfassungsschutzausschussmitglied Ferat Koçak der Partei Die Linke auf Social Media verbreiteten Äußerung, dass das OLG durch sein Urteil Antifaschismus kriminalisiere, Gewalt gegen Nazis demnach nicht kriminell sei. Ich fragte die Abgeordneten der Linken gezielt nach der diesbezüglichen Haltung ihrer Fraktion, also ob Nazis ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verwirkt hätten. Die Vertreter der Linken sowie auch der Grünen haben es in der Debatte verweigert, sich von den Äußerungen des Abgeordneten Koçak zu distanzieren. Dies obwohl dieser mit seinen Äußerungen klar den Raum des demokratischen und rechtsstaatlichen Diskurses verlassen hat.

 

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