Hintergrund
  • Teaser
Auf Kontrastseite umschalten Schrift vergrößern Schrift verkleinern
11.05.2021, 18:46 Uhr
Opfer und Hinterbliebene müssen unterstützt werden!
Untersuchungsausschuss beleuchtet staatliche Unterstützungsleistungen
Am 7. Mai 2021 tagte erneut der Untersuchungsausschuss „Terroranschlag am Breitscheidplatz“. Bis zur geplanten Fertigstellung des Berichts liegen nur noch wenige Sitzungen vor uns. Als Parlament ist es unsere Aufgabe, die Exekutive zu kontrollieren, somit auch deren Arbeit im Hinblick auf den Umgang mit den Betroffenen. Öffentliche Anteilnahme allein reicht nicht aus, es müssen vielmehr auch in Zukunft weiterhin konkrete Maßnahmen, Hilfestellungen und Angebote geschaffen und an die Betroffenen unaufgefordert herangetragen werden. Hiebei bin ich überzeugt: Der Staat steht bei dieser Aufgabe in der Verantwortung. 
Es ist offensichtlich, dass sich ein Terroranschlag nicht gegen die betroffenen Individuen im Einzelnen richtete, sondern gegen unsere Gesellschaft und unsere freiheitliche Art zu leben. Dem Ausschuss war es daher besonders wichtig, vor Abschluss der Arbeit mit den Menschen zu sprechen, die sich vor Ort und im Nachgang des Anschlags um Opfer und Hinterbliebene kümmerten.
 
Geladen waren daher die Sachverständigen Pfarrer Justus Münster, Leiter der Notfallseelsorge und Roland Weber, Opferbeauftragter Berlins. Noch heute stehen sie in Kontakt mit vielen der Hinterbliebenen und Opfer. Es wurden deutliche Defizite im Bereich des Opferschutzes bei der Polizei sichtbar, da die Notfallseelsorge dort nie im Fokus gestanden habe. Im Nachgang seien diese Mängel aber behoben worden und die Polizei hätte sich stark verbessert. Heute gebe es einen „natürlichen Austausch“ zwischen PSNV (psychosoziale Notfallversorgung) und Polizei. Eine weitere bedeutende Verbesserung ist die Einführung der Ersthelfendenkarte, wodurch Ersthelfern ebenfalls ein Hilfsangebot geschaffen würde, um das Erlebte verarbeiten zu können. Denn oft verließen Ersthelfer das Geschehen, ohne einen Ansprechpartner zu haben. 
Es hätte sich gezeigt, dass Land und Bund „Lernende“ waren. Die Verantwortung sei erkannt und sich derer gestellt worden. Mittlerweile werde die Akutversorgung von Berlin insoweit mitfinanziert, als dass „die Grundversorgung“ gedeckt sei. Im Abgeordnetenhaus wird dazu aktuell das Psychosoziale Notfallversorgungsgesetz auf den Weg gebracht, um bestehende oder notwendige Strukturen der Notfallversorgung zu stärken und zu schaffen. Dies ist ein richtiger Schritt.
Durch eine Anpassung auf Bundesebene, würden sich die Entschädigungen an Betroffene heute nach dem Opferentschädigungsgesetzes bemessen. 
 
Als Ausschussvorsitzender danke ich den Sachverständigen sehr für die wertvolle geleistete Arbeit, aber auch die reflektierten Einblicke in staatliche Strukturen. 
 
Im Rahmen der Pressekonferenz im Anschluss an die Vernehmung, hatte der Ausschuss auch die Gelegenheit die Erfahrungen und Kritik von Hinterbliebenen und Opfern zu hören. Auch ihnen gebührt unser Dank.
Termine