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12.03.2024, 20:03 Uhr
Zu Gast im Deutschen Spionagemuseum
Spannende Diskussion zu den Befugnissen des Verfassungsschutzes
Auf Einladung des Deutschen Spionagemuseums in Berlin habe ich mich auf einer Diskussionsveranstaltung mit renommierten Fachleuten zu den Befugnissen des Verfassungsschutzes ausgetauscht. Gemeinsam haben wir herausgearbeitet, dass die Aufgabe des Verfassungsschutzes in Bund und Ländern als Frühwarnsystem für unsere Demokratie sehr wichtig ist, gleichzeitig nachrichtendienstlichen Befugnissen und den zugrundeliegenden Bewertungskriterien aber enge Grenzen gesetzt werden müssen.
Titel der Veranstaltung im Spionagemuseum, das insbesondere für seine Einblicke in unsere Hauptstadt als Stadt der Spione während der Zeit des Kalten Krieges bekannt ist, war „Rote Linien – Macht der Verfassungsschutz Politik?“ Gemeinsam mit Bernd Palenda, ehem. Leiter des Berliner Verfassungsschutzes und dem Innenexperten Frank Zimmermann von der SPD haben wir uns unter der Moderation von Prof. Dr. Helmut Müller-Enbergs der Fragestellung genähert, was der Verfassungsschutz leisten kann und sollte.

Dabei galt es einerseits zu betrachten, welche Befugnisse den Diensten für ihre Tätigkeit zur Verfügung stehen. Vor allem der Eingriff in die Privatsphäre durch nachrichtendienstliche Mittel bedarf in besonderem Maße der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu in jüngster Zeit mit seiner Entscheidung vom 26. April 2022 (1 BvR 1619/17, (link))zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz noch einmal strenge Vorgaben gemacht.

Der Abend brachte eine launige Debatte zahlreicher Themenkomplexe rund um das Thema Verfassungsschutz. Angefangen bei der Frage, was überhaupt unter ‚verfassungsfeindlichen Bestrebungen‘ zu verstehen sei, über die Erörterung zielführender Strategien zur Extremismusbekämpfung bis hin zu der Frage, inwieweit es richtig ist, dass der Verfassungsschutz über ein weites Verständnis des Extremismusbegriffs sein Tätigkeitsfeld stetig ausweitet. 

Am Ende wurde deutlich: Der Verfassungsschutz braucht für seine Arbeit klare Vorgaben. Hierzu zählen vor allem ein klares und einheitliches Verständnis im Hinblick auf die Grenzen und die Spielräume unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Es ist wichtig, die „Roten Linien“ zu definieren, wann eine Bestrebung als extremistisch einzustufen ist. Dabei müssen die Kriterien für alle Phänomenbereiche gleichermaßen gelten. Denn die Gefahren für unsere Freiheitlich Demokratische Grundordnung sind vielfältig. 

Es hat mich sehr gefreut, mit kundigen Koreferenten und einem interessierten Publikum zu diesem Thema zu diskutieren. Vielen Dank an das Spionagemuseum für die gelungene Veranstaltung!

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