Erfolg des Untersuchungsausschusses vor dem Bundesverwaltungsgericht
Artikel vom 18. September 2019, Süddeutsche Zeitung
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts unterstützt die Auffassung des Abgeordnetenhauses und des Ausschusses, dass zur Aufklärung der Fehler der Behörden sachdienliche Informationen vom Bundesinnenministerium vollständig übermittelt werden müssen. Viele Unterlagen waren entnommen worden oder geschwärzt. Dagegen ist das Abgeordnetenhaus vorgegangen. Mehr dazu im Artikel der Süddeutschen Zeitung.
Der vollständige Artikel kann hier eingesehen werden.
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