Verfassungsschutzgesetz in der Ausschussberatung

Neues Gesetz wird an die geltende Rechtsprechung angepasst

Die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfordert eine Anpassung des Berliner Verfassungsschutzgesetzes. Die Koalition nutzt diese Gelegenheit für eine weitreichende Reform und fasst das Gesetz neu. Wichtige Anpassungen werden vor allem in den Bereichen Verdachtsberichterstattung, Vorabkontrolle und Finanzermittlungen erfolgen. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Plenum fand bereits statt. Nun geht es in die parlamentarische Fachberatung im Ausschuss. In einer ersten Sitzung des Verfassungsschutzausschusses wurde der Gesetzentwurf vom Senat vorgestellt. Nach der Sommerpause wird es eine Sachverständigenanhörung geben.

Bereits im Plenum vom 16. Juni habe ich zu diesem wichtigen Modernisierungsschritt Stellung bezogen (link). Der Gesetzesentwurf ist unter Drucksache 19/2466 (link) einsehbar. Mein Redebeitrag in der Ausschusssitzung vom 30.06.2025 kann im Videoarchiv nachgesehen werden.