Berlin darf beim Ausbau des Verfassungsschutzes trotz linksgrüner Vorurteile nicht nachlassen
Angesichts der wachsenden Bedrohungen in allen Extremismusbereichen (Islamismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus) hat der Senat vorgeschlagen, das Personal um etwas weniger als 20 Stellen beim Verfassungsschutz bis 2019 zu erhöhen. Diese Erhöhung ist zwar zu begrüßen, aber noch nicht ausreichend. Die CDU-Fraktion fordert deshalb eine Erhöhung um insgesamt 25 Stellen, da wir das Verfassungsschutzgesetz (§ 6) insofern ändern wollen, als dass auch Einzelpersonen beobachtet werden können. Gerade im islamistischen Bereich sind immer mehr Täter Einzelgänger ohne Verbindung zu extremistischen Organisationen. Diese Einzelüberwachung ist natürlich personalintensiver.
Neben der Gesetzesinitiative beantragt die CDU-Fraktion in der heutigen Lesung des Haushaltsplanes zusätzliche Mittel für die Besoldung der Verfassungsschutzmitarbeiter, die einen anspruchsvollen und harten Dienst zur Sicherheit aller Berliner nachgehen. Die Dankbarkeit der Berliner sollte sich nicht nur in Worten, sondern auch in der Bezahlung der Mitarbeiter zeigen. Die CDU-Fraktion fordert daher eine Verdoppelung der bisherigen Sicherheitszulage für alle Mitarbeiter des Berliner Verfassungsschutzes, die eine Sicherheitszulage beziehen. In den letzten Jahrzehnten hat es eine Ansatzerhöhung in dieser Größenordnung noch nicht gegeben. Auch kein anderes Bundesland hat bislang eine solche Erhöhung durchgesetzt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen bestehender Gefährdungspotentiale und der Personal-Konkurrenz zum Bundesamt für Verfassungsschutz hält die CDU-Fraktion diesen Schritt für notwendig.