Umgang mit zurückgewiesenen Somaliern
In einer schriftlichen Anfrage habe ich gemeinsam mit meinem Abgeordnetenkollegen Lars Bocian Informationen über den Aufenthalt der drei Somalier erfragt, die von der Bundespolizei an der deutsch-polnischen Grenze zurückgewiesen wurden, in der Folge aber wieder in Berlin auftauchten. Das Verwaltungsgericht bewertete die Zurückweisung als rechtswidrig. Unklar war dabei, welche Rolle in dem Verfahren NGOs spielten. Die Zurückweisungen durch die Bundespolizei an den deutschen Außengrenzen sind Gegenstand einer streitigen politischen Debatte. Grenzkontrollen und Zurückweisungen durch die Bundespolizei sollen die illegale Zuwanderung nach Deutschland begrenzen.
Die Fragen beschäftigten sich im Einzelnen mit der Rolle der NGOs, dem Prozess der Unterbringung, der Verlegung nach Berlin sowie den langfristigen Perspektiven der Asylsuchenden.
Die vollständige Antwort auf meine Anfrage ist als Drucksache 19 / 22892 veröffentlicht (link).