Nachfrage zu „Entwicklung Mitarbeiterzahl bei der für die Registrierung von Flüchtlingen zuständigen Stellen“ (Schriftliche Anfrage Nr. 18/16528)

Im Nachgang meiner Anfrage zu den Mitarbeitern des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, wollte ich wissen, ob die Mitarbeiter neben dem Empfang und der Registrierug asylsuchender Menschen noch weitere Aufgabenbereiche und Zuständigekiten übernehmen. Wer ist beispielsweise für die weitere Versorgung und Unterbringung dieser Menschen zuständig und wie verhält sich die Mitarbeiterzahlen zu der Anzahl an zu versorgenden Menschen pro Jahr?
Die vollständige Anfrage kann hier eingesehen werden.