Versammlungsgesetz wurde bewusst verletzt

Beitrag vom 02.05.2017, Berliner Morgenpost

Auch die Berliner Morgenpost berichtete über den Verlauf des 1. Mai in Berlin. In dem Beitrag wurde meine Kritik aufgegriffen, dass die Nicht-Anmeldung der 18 Uhr Demo eine bewusste Verletzung des Versammlungsgesetzes war. Ich werden wie folgt zitiert: "Ich erwarte im Nachgang, dass diejenigen, die dingfest gemacht worden sind, eine strafrechtliche Sanktionierung erfahren."
Der vollständieg Artikel kann hier eingesehen werden.