Zeugenbefragung im Untersuchungsausschuss

In der Welt ist ein Artikel zur Sitzung des Untersuchungsausschusses „Fördergeld“ am 17. April erschienen. Es wird über die Anhörung weiterer Zeugen berichtet.

Hauptthema der Sitzung war die Rollenverteilung von Parlament und Verwaltung im Zusammenhang mit der Vergabe von Fördermitteln, die zur Antisemitismusbekämpfung in Berlin bereitgestellt wurden. Meine zentrale Überzeugung bleibt dabei klar: Das Parlament muss die Verwaltung wirksam kontrollieren können und die Durchsetzung der eigenen Gesetzgebung - insbesondere der Haushaltsgesetzgebung - sicherstellen. Wer Haushaltsmittel bewilligt, muss auch nachvollziehen können, ob diese effizient und im Sinne des Gesetzgebers verwendet werden. Geschieht dies nicht, so ist es Aufgabe des Parlaments, für die Umsetzung seiner Vorgaben zu sorgen. Dies haben die befragten Abgeordneten mit gutem Grund betont. Klar ist dabei allerdings auch, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Verwaltung immer einzuhalten sind. Wie vorliegend kann das zu Konflikten führen, wenn die Verwaltung die erforderlichen verwaltungstechnischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Umsetzung politischer Entscheidungen dauerhaft nicht schafft. 

Aufgabe des Untersuchungsausschusses ist es, die Abläufe im vorliegenden Fall herauszuarbeiten und somit einer objektiven Bewertung zugänglich zu machen. Gerade dort, wo es um öffentliche Fördermittel und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln geht, braucht es Transparenz. 

Quelle: "Nach drei Stunden endet die Befragung des CDU-Abgeordneten im offenen Schlagabtausch“, Welt, 17.04.2026, online