Neues Verfassungsschutzgesetz für Berlin
In der aktuellen Berichterstattung zur Reform des Berliner Verfassungsschutzgesetzes wird deutlich, wie wichtig eine moderne und handlungsfähige Sicherheitsarchitektur für unsere Stadt ist.
Als verfassungspolitischer Sprecher setze ich mich dafür ein, dass wir unsere Sicherheitsbehörden zeitgemäß aufstellen. Das gilt für Fragen der Ausstattung und Organisation ebenso wie für die rechtlichen Befugnisse. Die geplanten Anpassungen dienen dem Ziel, den Berliner Verfassungsschutz noch besser in die Lage zu versetzen, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und so seiner Aufgabe als gesellschaftliches Frühwarnsystem gerecht zu werden. Mir ist dabei besonders wichtig, dass neue Befugnisse verantwortungsvoll, verhältnismäßig und unter wirksamer parlamentarischer Kontrolle eingesetzt werden. Das neue Gesetz setzt alle Anforderungen der neueren verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung um. Sicherheit und Freiheit sind kein Widerspruch, sondern zwei Seiten derselben Medaille. Das damit verbundene Spannungsverhältnis muss man stets genau im Blick haben. Transparenz und sachlicher Austausch stärken dabei immer das Vertrauen in politische Entscheidungen.
Quelle: „Verfassungsschutz Berlin: Neuerungen und umstrittene Maßnahmen“, Berliner Morgenpost, 18.02.2026, S. 16.