Akten müssen künftig vollständig von Bundesinnenministerium übergeben werden

Artikel vom 18. September 2019, Zeit online

Auch die Zeit Online berichtet über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die ich am Mittwoch verkündete. Danach müssen das Bundesinnenministerium und seine nachstehenden Behörden dem Untersuchungsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus fortan vollständige und ungeschwärzte Akten übergeben.

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