Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts unterstützt unsere Ausschussarbeit

Artikel vom 18. September 2019, Die Welt

Das Bundesinnenministerium muss künftig Akten vollständig und ungeschwärzt an den Ausschuss übergeben, wenn sie sachdienlich zum Untersuchungsauftrag beitragen. So hat das Bundesverwaltungsgericht gestern entschieden. Es geht dabei vor allem um Akten, die Fehler der Behörden aufdecken könnten.
Die Welt berichtet.
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