Prüfung des BKA-Gesetzes notwendig

Artikel vom 24. Juni 2018, Tagesspiegel

In der vergangenen Sitzung des Untersuchungsausschusses sagte ein BKA-Beamter aus, dass es bereits im Dezember 2015 Erkenntnisse über Amri gab. Eine Ermittlungseinheit gegen Amri und weitere potenzielle tunesische Gefährder wurde jedoch noch vor dem Attentat ohne weitere Erkenntnisse eingestellt. Es stellt sich auch die Frage der Zuständigkeit zwischen Bundesanwaltschaft und BKA. Bei Einzelpersonen ist grundsätzlich das BKA zuständig, hat aber die Verantwortung für Armi nicht an sich gezogen. Daher sehe ich eine neue Definition des BKA-Gesetzes für notwendig.
Der Tagesspiegel schreibt dazu ausführlich.
Der vollständige Artikel kann hier eingesehen werden.