„Rahmenbedingungen des Verfassungsschutzes weiter verbessern“

Neufassung des Berliner Verfassungsschutzgesetzes in erster Lesung

Die Sicherheitslage in Berlin und Entwicklungen in der Rechtsprechung verlangen nach einer modernen und verfassungsgemäßen Stärkung des Verfassungsschutzes. Unsere freiheitliche Gesellschaft steht vor vielfältigen Herausforderungen, denen wir entschlossen begegnen müssen. Die Neufassung des Gesetzes ist ein wichtiger Schritt, um den Berliner Verfassungsschutz mit den nötigen Befugnissen auszustatten und transparenter zu machen. Dabei bleibt für uns die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit eine wichtige Leitlinie.

Am 12. Juni 2025 stand die Neufassung des Berliner Verfassungsschutzgesetzes in der ersten Lesung im Berliner Abgeordnetenhaus auf der Tagesordnung (Drucksache 19/2466, link). Für die CDU-Fraktion habe ich die Gelegenheit genutzt, unsere Sichtweise deutlich zu machen. Wir leben in schwierigen Zeiten: Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung steht unter Druck, und die Zahl der Gegner unserer freiheitlichen Gesellschaft wächst kontinuierlich. Die jüngsten Berichte des Verfassungsschutzes auf Landes- und Bundesebene belegen diesen Trend eindrucksvoll. Als wehrhafte Demokratie müssen wir diesen Bedrohungen entschlossen entgegentreten.

Dem Berliner Verfassungsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu, denn er fungiert als Frühwarnsystem für unsere Demokratie. Es ist seine Aufgabe, Gefahren frühzeitig zu erkennen und so unsere Gesellschaft zu schützen. Damit der Verfassungsschutz diese Verantwortung effektiv wahrnehmen kann, braucht er moderne und rechtssichere Rahmenbedingungen.

Die Neufassung des Gesetzes ist ein wichtiger Bestandteil unseres Koalitionsvertrags zwischen CDU und SPD. Nach der personellen Verstärkung unserer Verfassungsschutzbehörde zu Beginn der CDU-geführten Regierungszeit wird nun die rechtliche Grundlage modernisiert, um den Anforderungen der heutigen Zeit gerecht zu werden. Der vorgelegte Entwurf berücksichtigt die Vorgaben der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie weitere Gerichtsurteile und setzt diese konsequent um.

Besonders begrüße ich, dass die sogenannte Verdachtsberichterstattung eingeführt wird. Die bisherige Praxis, nur über gesichert extremistische Bestrebungen zu informieren, genügte den heutigen Anforderungen nicht mehr. Transparenz ist für mich ein wichtiger Schritt, um Vertrauen in die Arbeit des Verfassungsschutzes zu stärken.

Gleichzeitig müssen die umfangreichen Befugnisse des Verfassungsschutzes durch eine effektive parlamentarische Kontrolle demokratisch legitimiert werden. Hier sehen wir noch Anpassungsbedarf, den wir im weiteren Beratungsprozess einbringen werden. Sicherheit darf nicht in unangemessener Weise auf Kosten von Freiheitsrechten gehen. Die CDU Berlin steht für eine klare und verfassungsgemäße Stärkung unserer Sicherheitsorgane. Dabei ist eine ausgewogene Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit unerlässlich.

Ich freue mich auf die fachlichen Beratungen und bin zuversichtlich, dass wir noch in diesem Jahr ein Ergebnis erzielen, das unserer Stadt gut tut. Denn nur ein effektiver, auskömmlich ausgestatteter und gleichzeitig parlamentarisch legitimierter Verfassungsschutz trägt innerhalb unserer Sicherheitsarchitektur zu einem Berlin bei, das ein sicherer Ort zum Leben und Arbeiten ist. Für mich ist klar: Wer Freiheit bewahren will, muss Sicherheit gewährleisten.

Mein Redebeitrag kann als Videobeitrag (link) sowie im Plenarprotokoll (link, S. 6711) betrachtet werden.