Strafverfahren im Nachgang der sogenannten "Revolutionären 1. Mai Demonstration"

In Bezug auf die erste Anfrage bezüglich der unangemeldeten Demonstration am 1. Mai, habe ich wissen wollen, ob sich die Zahl der Anzeigen im Zusammenhang mit der "Revolutionären 1. Mai Demonstration" erhöht hat und ob gegen die Organisatoren Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Welche Straftaten angezeigt wurden, wollte ich ebenfalls erfahren. Interessant ist auch, wie die Arbeit der "Ermittlungsgruppe 1. Mai" bewertet wird und ob sie auch in Zukunft eingesetzt werden soll.
Die vollständige Anfrage kann hier eingesehen werden.