Bestandsschutz für parkverträgliches Gewerbe im Mauerpark

Im Rahmen der Baupläne für den Mauerpark habe ich eine Anfrage bezüglich der Gewerbetreibenden gestellt. Ich wollte wissen, wieso Gewerbetreibende, wie beispielsweise der Mauersegler oder Schönwetter, ihre bereits angemieteten Flächen weder kaufen, noch als Erbpachtgrundstück erwerben können. Weiterhin stellte sich mir die Frage, weshalb solchen parkverträglichen Gewerbetreibenden kein Bestandsschutz gewährt wird und was passiert, wenn sie im Rahmen des Interessenbekundungsverfahren nicht weiter berücksichtigt werden.
Die vollständige Anfrage kann hier eingesehen werden.