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08.10.2019, 14:54 Uhr
Die IT-Sicherheit der Berliner Behörden bereitet mir Sorgen
Meine Presseerklärung vom 8. Oktober 2019
Der nun bekannt gewordene Angriff mit Schad-Software auf das Berliner Kammergericht zeigt einmal mehr, dass Cybersicherheit Priorität haben muss in der Berliner Verwaltung. Wenn wir immer mehr auf eine Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen setzen, ist es umso wichtiger, die Technik vor feindlichen Angriffen zu schützen. Hier geht es um die Frage, ob unsere Verwaltungen arbeitsfähig bleiben bzw. nach einem erfolgten Angriff schnell wieder arbeitsfähig werden. 

Stephan Lenz, Sprecher für die Umsetzung des E-Government-Gesetzes, erklärt:

"Mit großer Sorge beobachte ich die Vorgänge um die Schad-Software auf dem Computersystem des Kammergerichts. Schon die Tatsache, dass ein solcher Cyberangriff auf das höchste Berliner Gericht überhaupt möglich war,ist sehrbeunruhigend. Dass dieDauer der Schadensbegrenzung nunso lange dauert, ist schwer zu akzeptieren. Die Tatsache, dass das Gericht bis auf weiteres nur telefonisch, per Fax und postalisch erreichbar ist,ist im Jahr 2019nicht akzeptabel. Auch die Tatsache, dass für alle Richter und Sachbearbeiter nun vorübergehend 30 neue Rechner installiert werden, ist nicht ausreichend.

Es ist richtig und wichtig, dass das IT-Dienstleistungszentrum des Landes Berlin (ITDZ) nun eng in die Vorgänge eingebunden wird. Hier sitzen das notwendige Knowhow und auch die Verantwortung für die IT-Strukturen im Land. Doch das ITDZ kämpft selbst um ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen, um den Alltagsbetrieb und die Mammutaufgabe der Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2023 leisten zu können.

Sollte sich herausstellen, dass fehlende Personal- oder Mittelausstattung im ITDZ zu Verzögerungen rund um die aktuellen Vorgänge im Kammergericht geführt haben und die Cybersicherheit bei voranschreitender Digitalisierung in der Berliner Verwaltung nicht gewährleistet ist, müssen wir in den laufenden Haushaltsberatungen dafür sorgen, dass diese Missstände beseitigt werden. Als zentraler Akteur im Bereich der Digitalisierung der Berliner Verwaltung muss das ITDZ gerade auch für den Bereich der Cybersecurity - ggf. auch im Zusammenspiel mit Berliner Sicherheitsbehörden - gut aufgestellt sein. So könnte eine Leistungszulage helfen, die besten Informatiker für den Dienst im Land Berlin zu gewinnen. Das wäre gut investiertes Geld.

Meine Fraktion und ich werden das Thema auf die nächste Tagesordnung für den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz setzen lassen. Hier wird zu klären sein, zu welchem Zeitpunkt das ITDZ Hinweise auf einen Angriff auf das Kammergericht hatte, welche (routinierten) Notfallpläne dadurch in Gang gesetzt wurden und welche politischen Entscheidungsträger zu welchem Zeitpunkt informiert wurden. Aus dem nun erfolgten Cyberangriff müssen umfassend Konsequenzen gezogen werden, um in Zukunft besser und vor allem schneller reagieren zu können."

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