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07.09.2018, 17:59 Uhr
Berliner Erklärung der verfassungsschutzpolitischen Sprecher
Spannende Sprechertagung 2018
Auf gemeinsame Einladung meines hessischen Kollegen Holger Bellino und mir kamen Unionspolitiker aus zwölf Landtagen und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zusammen, um aktuelle Entwicklungen rund um den Verfassungsschutz zu beraten. Als Referenten konnten wir den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, sowie den Präsidenten des Frankfrurter Oberlandesgerichts, Prof. Dr. Roman Poseck, begrüßen.

Berliner Erklärung: Verfassungsschutz-Ämter stärken – Musterentwurf Verfassungsschutzgesetz erstellen – zentrale Zuständigkeit des Bundes für islamistische Gefährder 

(Ergebnisse der Tagung der verfassungsschutzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Ländern und aus dem Bundestag am 6./7. September 2018 in Berlin)

Die verfassungsschutzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Landesparlamenten und aus dem Bundestag trafen sich auf Einladung der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus und der hessischen CDU-Landtagsfraktion am 6. und 7. September 2018 in Berlin zu ihrem jährlichen Austausch. Sie befassten sich vor allem mit den Themen des Umgangs mit extremistischen Gefährdern und der föderalen Sicherheitsarchitektur. Auch wurden aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern erörtert. Während der Tagung tauschten sich die Politiker mit hochkarätigen Experten aus, u.a. mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes Herr Dr. Hans-Georg Maaßen und Herr Prof. Dr. Roman Poseck, Präsident des OLG Frankfurt am Main. 

Die verfassungsschutzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Ländern und der Obmann der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag erklären: 

„Deutschland braucht einen starken und handlungsfähigen Verfassungsschutz sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Allen Bestrebungen aus dem linken und rechten Lager mit dem Ziel einer Schwächung oder gar Abschaffung der deutschen Inlandsnachrichtendienste treten wir daher entschieden entgegen. Unser Dank gilt den Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten, die durch ihre gute Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit in Deutschland leisten. Zahlreiche Anschläge und Straftaten konnten in der Vergangenheit aufgrund der erfolgreichen Arbeit der Sicherheitsbehörden verhindert werden. Dabei spielten die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden in der Regel eine gewichtige Rolle. 

Mehr denn je gilt es daher heute, die Nachrichtendienste des Bundes und der Länder zu stärken und mit den notwendigen personellen, technischen und rechtlichen Ressourcen auszustatten. 

Die föderale Sicherheitsstruktur ist nicht statisch, sondern immer wieder daraufhin zu prüfen, wie die freiheitlich-demokratische Grundordnung am besten zu schützen ist. Es geht darum, unsere Grundwerte zu verteidigen, nicht darum Strukturen zu bewahren. Wir arbeiten kontinuierlich an einer Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und einem effizienten Einsatz der Ressourcen. 

Vor diesem Hintergrund stellen die Vertreter des Bundes und der Länder gemeinsam fest:

Einheitliche Standards als Grundlage der Arbeit der deutschen Verfassungsschutzbehörden erleichtern deren Zusammenarbeit und schaffen Klarheit hinsichtlich der Aufgaben und Kompetenzen. Gleiches gilt für die vorgesehene Kontrolle der Nachrichtendienste. Wir fordern eine Verständigung über die Standards der Verfassungsschutzgesetze in den Ländern (Musterverfassungsschutz-Gesetz). Gleichwohl kann nicht der kleinste gemeinsame Nenner Ziel eines solchen Entwurfes sein, sondern wir möchten auch den Verfassungsschutzbehörden der nicht unionsgeführten Länder die notwendigen rechtlichen Möglichkeiten für ihre wichtige Arbeit zur Verfügung stellen, wie bspw. die Quellen-TKÜ und die Onlinedurchsuchung. So soll der technischen Weiterentwicklung begegnet werden.

•  Unter Einhaltung des Trennungsgebotes ist in Zeiten des terroristischen Extremismus der Austausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz weiter zu entwickeln. Dabei ist stets darauf zu achten, dass an der Stelle, wo sich flexible Strukturen als in der Praxis sinnvoll bewährt haben, die Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden nicht durch starre Regeln erschwert wird. 

•  Der digitale Austausch von Informationen zwischen den verschiedenen Landes- und Bundesbehörden muss weiter forciert werden. Hierzu sollte eine bundesweit einheitliche Informationsarchitektur aller Verfassungsschutzämter auf Bundes- und Länderebene (vergleichbar dem Programm „Polizei 2020“) initiiert werden. Bis dahin sollten kurzfristige Lösungen gefunden werden, die unterschiedlichen nicht kompatiblen Datenbanken miteinander zu verknüpfen (BigDATA). Ein Vorbild könnte die bereits in Hessen eingesetzte Software hessenDATA sein, die unterschiedliche Datenbanken der Polizei auswerten kann.

•  Nach dem Vorbild der bestehenden Verbunddatei Rechtsextremismus soll eine solche Verbunddatei für den Phänomenbereich Linksextremismus eingeführt werden.

Bezüglich des Umgangs mit Gefährdern wurde einvernehmlich festgestellt, dass hier Polizei- und Verfassungsschutzbehörden gleichermaßen gefordert sind. Bisher kam es zu zahlreichen Verbesserungen. Trotzdem müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Sicherheit im Bund und in den Ländern zu stärken. 

Vor dem Hintergrund der explodierenden Fallzahlen, der hohen Mobilität der Betroffenen und der hohen Komplexität der Sachverhalteist eine zentrale koordinierende Zuständigkeit des Bundes für Gefährder für den Phänomenbereich des islamistischen Extremismus zu schaffen. In diesem Sinne ist § 5 des BKA-Gesetzes, der bislang nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommt, anzupassen. Wir sind der Auffassung, dass von diesen Möglichkeiten häufiger Gebrauch gemacht werden soll. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine entsprechende Regelung zu schaffen. Zur Sicherstellung einheitlicher Standards soll der Bund die Erfassung der betroffenen Personen aller Phänomenbereiche deutschlandweit koordinieren und einheitliche Standards für die Bearbeitung vorgeben. Hierzu gehört insbesondere die Erarbeitung einer einheitlichen Definition des Begriffs „Gefährder“ für alle Sicherheitsbehörden und alle Extremismusformen.

 

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