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11.01.2018, 19:42 Uhr
Überwachung von Einzelpersonen ermöglichen
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Verfassungsschutzgesetz
In der heutigen Plenarsitzung sprach ich zum Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung des Berliner Verfassungsschutzgesetzes. In einer Zeit, in der Terror und Radikalisierung zugenommen haben, gilt es, sich der Gefahr weiterhin bewusst zu sein und mithilfe des Staates als Garant für Sicherheit den Bürger zu schützen. Hierbei kommt dem Berliner Verfassungsschutz die tragende Aufgabe zu, Gefährder frühzeitig zu erkennen und zu beobachten, um Terror zu verhindern. 
Attentate wie am Breitscheidplatz zeigen, wie notwendig eine Schärfung der Rechtslage zur Überwachung ist. Das Berliner Verfassungsschutzgesetz gestattet in § 6 Abs. 1 Satz 3 bisweilen die Überwachung einzelnzer Personen nur bei Verhaltensweisen, die auf die Anwendung von Gewalt oder die Verletzung eines Schutzgutes gerichtet sind. 
 
Die Beobachtung radikalisierter oder extremistischer Personen, die jedoch bis dahin nicht gewalttätig wurden, aber dennoch den Rechtsstaat und die Grundordnung ablehnen, können nicht beobachtet werden. Diese Einschränkung und Regelungslücke ist nicht mehr zeitgemäß, in Anbetracht des wachsenden Extremismus. Daher spreche ich mich für eine Änderung des Gesetzes bezüglich § 6 Abs 1 Satz 3 VSG Bln aus. Es gilt gemeinsam mit den Parteien der Mitte den Verfassungsschutz zu stärken und damit die Wehrhaftigkeit des Staates zu schützen.
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