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22.11.2017, 11:00 Uhr
Änderung des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse nicht zwingend notwendig
Plenardebatte vom 16. November 2017

Am Donnerstag hat die AfD-Fraktion einen Antrag zur Änderung des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin in das Plenum eingebracht. Das Berliner Gesetz für Untersuchungsausschüsse soll insoweit angepasst werden, als dass die Reihenfolge der Vernehmung von Zeugen einvernehmlich festgelegt wird. Dazu habe ich mich in meiner Rede während der letzten Plenarsitzung geäußert.

 
Entsprechend des Beispiels des § 17 PUAG im Deutschen Bundestag soll die Reihenfolge der Zeugen im Reißverschlussverfahren bestimmt werden. Danach hätten Regierung und Opposition abwechselnd die Möglichkeit, Zeugen zu laden.

Grundsätzlich geht es um die Vergabe von Rederechten und den Schutz von Minderheiten, was nicht missachtet werden darf. Das Reißverschlussverfahren bei der Reihenfolge der Zeugenvernehmung halte ich des Weiteren nicht für abwegig, immerhin wird es so im Deutschen Bundestag angewandt.

Dennoch zeigt meine Erfahrung, dass die Aufgabe der Erfüllung des Untersuchungsauftrages von einem fraktionsübergreifenden Willen getragen wird und meist Konsens besteht. Daher habe ich Bedenken geäußert, dass das Reißverschlussprinzip eher die Effektivität der Ausschussarbeit bremsen könnte. Meines Erachtens nach ist eine Änderung des Gesetzes nicht nötig. Trotzdem gilt es vorerst, die Beratungen abzuwarten.

Die vollständieg Rede kann hier eingesehen werden. 
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